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Grundqualifikation

Ausbildung

Für Busfahrer reicht ab dem 10.09.2008 und LKW-Fahrer ab dem 10.09.2009 nicht mehr nur der Führerschein zum Führen der Fahrzeuge. Das heisst, erwirbt ein Fahrer ab dem 10.09.2008 den Bus- bzw 10.09.2009 den LKW-Führerschein, und möchte gewerblich Personen oder Güter transportieren, benötigt er zusätzlich zum Führerschein, die

• „beschleunigte Grundqualifikation“ mit Ausbildungspflicht

Diese umfasst:

• mindestens 140 Stunden á 60 Minuten
• davon 10 Stunden á 60 Minuten Praxis
• danach eine schriftliche Prüfung der zuständigen IHK
•danach eine schriftliche Prüfung der zuständigen IHK

NEUERÖFFNUNG FILIALE WUPPERTAL