einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg (bisher Klasse BE, wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer 750 kg war
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
Klasse C1
Befristung:
Klasse C1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert..
Einschluss:
Klasse BE sowie D1E, sofern Klasse D1 vorhanden
Hinweise:
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.