Grundqualifikation
Ausbildung
Für Busfahrer reicht ab dem 10.09.2008 und LKW-Fahrer ab dem 10.09.2009 nicht mehr nur der Führerschein zum Führen der Fahrzeuge. Das heisst, erwirbt ein Fahrer ab dem 10.09.2008 den Bus- bzw 10.09.2009 den LKW-Führerschein, und möchte gewerblich Personen oder Güter transportieren, benötigt er zusätzlich zum Führerschein, die
• „beschleunigte Grundqualifikation“ mit Ausbildungspflicht
Diese umfasst:
• mindestens 140 Stunden á 60 Minuten
• davon 10 Stunden á 60 Minuten Praxis
• danach eine schriftliche Prüfung der zuständigen IHK
•danach eine schriftliche Prüfung der zuständigen IHK