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Führerscheinklasse D1E

Zugfahrzeuge der Klasse D1 in Kombination mit

  • einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre
Befristung: Klasse D1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Einschluss: Klassen BE
Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.

Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“,

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

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