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Weiterbildung

Für alle Bus- und LKW-Fahrer, egal wann der Führerschein erteilt wurde, gilt eine Weiterbildungspflicht alle fünf Jahre, sofern gewerblich gefahren wird.

Das heisst:

• ein Busführerschein ist ab dem 10.09.2013,
• ein LKW-Führerschein ab dem 10.09.2014 nicht mehr gültig, wenn es den gewerblichen Bereich betrifft.
• Privatfahrten, wie z.B. Feuerwehren, Landwirtschaft, Wohnmobile sind nicht betroffen und somit weiter gültig.

Wie sieht die Weiterbildung aus?

Innerhalb von 5 Jahren müssen 35 Stunden á 60 Minuten Unterricht (ohne Prüfung) besucht werden. Dies kann im Block oder z.B. jedes Jahr sieben Stunden á 60 Minuten geschehen.

Themenschwerpunkte sind u.a.:

• Wirtschaftliches Fahren
• Sicherheitstraining
• Ladungssicherung
• EG-Sozialvorschriften
• Neuerungen in der KFZ-Technik
• Umgang mit Kunden/ Konfliktbewältigung

Bei der Weiterbildung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der Verlängerung des Führerscheins bei der zuständigen Führerscheinstelle vorzulegen ist.

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